A technician uses a tablet to demonstrate heat pump features to a couple outdoors.

FAQ- häufig 
gestellte Fragen

Ihre Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

Willkommen zu Ihren Antworten zur KWP

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit per Mail und auf unseren Veranstaltungen Ihre Fragen zur KWP an uns zu stellen. Damit alle davon profitieren können, werden die Fragen und Antworten auf dieser Website gesammelt und veröffentlicht. 

  • Was ist eine Kommunale Wärmeplanung (kurz KWP)?

    Die ist eine Kommunale Wärmeplanung (kurz KWP) ist ein kommunales Instrument zur systematischen Analyse und Gestaltung der Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde. Sie soll den Weg aufzeigen, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2040 klimaneutral werden kann. Grundlage bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG)  

    In Schleswig-Holstein müssen alle kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden eine Wärmeplanung erstellen, dies ist nach Größe gestaffelt. Ziel ist es, eine Strategie zu entwickeln, wie in jeder Kommune die Wärmeversorgung klimaneutral gestaltet werden kann, dies geschieht z. B. mit Wärmenetzen, Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie.

  • Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?

    Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen dazu, systematisch zu planen, wie ihre Wärmeversorgung in Zukunft klimaneutral gestaltet werden kann. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der Wärmenetze voranzutreiben und den Einsatz fossiler Energieträger zu minimieren.

    " Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)- § 1 Ziel des Gesetzes
    Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Die Länder können ein früheres Zieljahr bestimmen, das im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes zu Grunde zu legen ist." 

    Der Gesetzestext ist hier zu finden. Häufig gestellte Fragen zu dem WPG werden hier beantwortet. 

  • Was bedeutet die KWP für private EigentümerInnen

    Die Wärmeplanung ist zunächst nicht verpflichtend für Eigentümer, aber sie bietet:

    • Transparenz: Was plant meine Gemeinde langfristig?
    • Orientierung: Sollte ich in eine Wärmepumpe investieren oder kommt ein Wärmenetz?
    • Förderchancen: Wer die Planung berücksichtig, bekommt meist höhere Förderquoten

    Ab 2026/2028 hängt die Heizungswahl (z. B. 65 %-Regel im GEG) auch davon ab, ob eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

     

  • Darf man bald seine Heizung nicht mehr benutzen?

    Bestehende Heizungen dürfen meist weiter betrieben werden, auch nach 2026 oder 2028. Die Wärmeplanung gibt Empfehlungen, aber kein direktes Verbot. Die 65 %-Regel des Gebäudeenergiegesetzes gilt nur bei einem Heizungstausch.

  • Gibt es Förderungsmöglichkeiten für Sanierungsarbeiten oder einen Heizungstausch? 

    Ja, es gibt Fördermittel von Bund und Ländern (teilweise bis zu 70 %). 
    Machen Sie gerne einen Beratungstermin für eine Energieberatung vor Ort.  Jeden Mittwoch von 14:30 bis 18:00 Uhr bietet der unabhängige Energieberater Dipl.-Ing. (FH) Ingo Sell in der Gemeindebücherei Stockelsdorf (Ahrensböker Straße 78, im 1. Obergeschoss) Ratschläge und Lösungen für jeden Einzelfall an.
    Nur nach einer Terminbuchung unter der Nummer der Verbraucherzentrale 0451 7 22 48 kann dieses Angebot dank öffentlicher Förderung kostenfrei in Anspruch genommen werden.  

    Für kurze Fragen eignet sich auch die telefonische Kurzberatung unter der Hotline 0800–809 802 400.

    Die Kooperation mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein stellt sicher, dass die Beratung neutral, wissenschaftlich fundiert und auf individuelle Wohnsituationen abgestimmt erfolgt.

  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

    Besuchen Sie auch die Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.